Grundgesetzbruch.de 

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                              23.05.1949 --- bis 23.05.2024 = 75 Jahre

* 10 Jahre *    Grundgesetzb
ruch-Web-Verlag der Menschenrechtler
                          
   Über 30 Jahre Erfahrung mit der Nazi-BRD-Seilschaftsjustiz

Öffentliches Ärgernis im Kopfzeilenblock: Warum erhalten hier tötungswürdige Richterinnen kein Berufsverbot ?- Weil die Nazi-Nachfolge-Justiz keine gerechte BRD-Demokratie akzeptiert (Az.11 (9)145/03 u.11(9) 76 /05 LG SB), und weil kein Unrecht von Nazi-BRD-Gerichten gesprochen wird (Einstellung wie zu Dogmen in der kath. Kirche) !

Gehört es zur Werteethik - Art. 1 GG - der Bundesrepublik Deutschland, verhaftete, unschuldige Whistleblowern keine vollwertige Wiedergutmachung und gesundheitliche Rehabilitation zu finanzieren ?- Solange dieser Unrechtszustand für die Zukunft nicht vollends beseitigt ist, kann man von einer gerechten BRD nicht sprechen, sondern bestenfalls von einer unverbesserlichen, arroganten, 'unfehlbaren' Nazi-Nachfolge-BRD-Demokratie mit Opferverachtung. Deshalb helft und kämpft mit gegen das kriminelle Aushöhlen unserer Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland durch missbräuchlich Freiheit- und Grundrechte raubende Untergesetze durch Koalisationsparlamentarier !****** Lesen Sie unter dem Bild über die Zwangsherrschaft der Nazi-BRD im Strafprozess D. Thul und zu aktuellen Themen : Flüchtlinge / Migranten / Antisemiten-Demos unter Appelle 'AP...'

                          .................................................................................. Hallo Bundesbürger*innen!

Wir rufen auf zur Teilnahme an dem Berufungsgerichtsverfahren der Staatsanwalt-schaften von Bernkastel-Kues und Trier gegen die Whistleblowerin, Kinderärztin Dorothea Thul , Az.: 8 Ls 52 Js 975/23 und andere auf.


Die Gerichtstermine sind vorgemerkt für den: 08.04.2024   9 Uhr am LG Trier;
22.04.2024   9 Uhr am LG Trier;
30.04.2024   9 Uhr am LG Trier;
13.05.2024   9 Uhr am LG Trier;
28.05.2024   9 Uhr am LG Trier;


Stand : 20.03.2024 IgG

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Dritter Gerichtstag am 13.10.2023 vor dem AG Bernkastel-Kues (nur ganz grober, unvollständiger Kommentarabriss der Verhandlung):
Die Beklagte wird erneut in Handschellen mit Begleitung von 2 Polizistinnen und 1 Polizisten zu ihrem Sitzplatz geführt und dann ihr die Handschellen abgenommen. Ihr wurde eine Stofftasche mit Akten nachgetragen;
Besetzung des Gerichtes: Vorsitzender Richter H. Rälmann; Schöfinnen Frau ? und Frau ?; StA H. ?; Pflichtverteidiger RA Schaffarczyk; RA Nahrath; Protokollerin am Rechner Frau ?;
StA : liest ca. 20 Min. eine neue Anklageschrift vor;
Opferbegleiter hat den Rechtsanwälten einige Seiten Entlastungsmittel übergeben;
RA1: Erhebt Kritik zu Verfahrensablauf;
RA2: Erhebt Beschwerde wegen zeitweiser einer Schöffinnenabwesenheit infolge eines Hustenanfalls, weil dadurch das Verfahren nicht gänzlich unterbrochen wurde; die Beklagte sei schwer krank, keineswegs flüchtig, es besteht nicht die geringste Gefahr zur Flucht; RA1 schließt sich dem an; RA1 und RA2: Verteidiger beantragen Einstellung des Verfahrens; Ri. u. Schöffinnenen ziehen sich zur Beratung zurück;
Antrag auf Einstellung des Verfahrens ist abgelehnt; 5 Minuten lange fadenscheinige Begründungen; RA1: Beantragt Unterbrechung; RA2: beantragt 1 Std. Pause; StA Beantragt ; Diskussionen; Ri: lehnt die Unterbrechung ab, lehnt die Stunde ab, gestattet aber eine halbe Stunde;

Ri: Zeugenaufruf (Polizist Kahl); wird belehrt; gibt eine schwache Stellungnahme ab über Tonaufnahmen auf Disketten, die nicht überzeugen können;
StA und Verteidiger nehmen den Zeugen ins Kreuzverhör; Aussagen des Zeugen sind nicht überzeugend; Verteidiger beantragen die Zeugenaussagen abzulehnen; StA: entgegnet mit mit schon vorbereitetem, seitenweisen Text; die Bekla. u. die Verteidiger behaupten, das Gericht sei voreingenommen und stellen Antrag auf Prüfung der Vor-eingenommenheit; StA liest seitenweise Text vor zur Abwehr der Anträge; Ri. und Verteidiger und StA einigen sich auf eine halbstündige Pause;
Bekla. lehnt Ri wegen der Voreingenommenheit ab, da üble Behauptungen aus den Posten von Facebook und Instegramm manipulierte Fälschungen seien; StA lehnt Antrag ab, weil er ungeeignet sei; Ri: der andere Richter sei in Urlaub; liest aus StPO vor, danach wird Hauptverhandlung fortgesetzt;

Ri ruft Dolmetscherin in den Zeugenstand, 66 J., aus Koblenz, vereidigt, befragt sie zu Bild 1 mit russischen Text neben einem Bild im Internet von dem Kanzler mit älterem Herrn als Großvater, der als SS-Täter dargestellt ist; hätte an Hinrichtungen von Juden teilgenommen (SS-General-Leutnant); die Zeugin übersetzt nicht überzeugend; auf Bild 2 in Englisch: satanische-, pädofile-, Nazi-, Freimaurer-, Illuminaten-, Faschisten-, Antifa-Zionisten-, Pädonuten-Texte von 2019 (nicht überzeugend und meist unversändlich vorgetragen; Ri. enllässt Dolmetscherin;

RA1: Vor welchem Gericht sind Sie für welche Sprache vereidigt worden ?- Zeugin: (Antwort wurde akk. nicht verstanden)

Psychiater will wissen, was man alles unter 'bitsh' versteht; Zeugin erläutert den vielseitigen Beleidigungsbegriff;

Ri ruft Zeugen (Polizist) Herrn 'Kahl' auf und belehrt ihn, (kommt aus Kommisariat 16 für Computerauswertung in Wittlich); Zeuge kann nicht belegen, wer die Nachricht in dem Telegramm-System hochgeladen hat; er weis nicht, wie die Tonaufnahmen entstanden sind; RA 2 beschwert sich über die Einwände des StA, der das nicht im Beisein des Zeugen tun darf; StA kritisiert, dass die Verteidiger alles nur in die Länge ziehen wollen; die Verteidiger bemängeln die schlechte Vorbereitung des Zeugen;
RA1 und RA2: Wir wollen nur die Wahrheit aufklären; Fragen zu Abläufen konnte der Zeuge nicht erklären; es wurden Fragen zum Auffindungszustand des Rechners gestellt und zur Wohnung geststellt;

Hier schaltete sich der Psychiater ein: Haben Sie dort einen Haufen Unrat gefunden ?-Nein, aber etwas ungeordnet; RA1 fragt, war das Notbook gesichert mit einem Passwort ?- Nein.
RA2: Ist Ihnen der Kanal 'Dorothea Thul_watch' bekannt ?- Zeuge: Nein. RA1: ---? ; StA: Waren Sie schon früher mit der Sache v. Frau Thul befasst ?- Zeuge: Nein. Ri: Es wurden Unterlagen
aus dem Strafverfahren veröffentlicht. RA1: Können Sie sagen, wer diese Beiträge in den Kanal hochgeladen hat ?- Zeuge: Nein. Ri: Ruft den Zeugen für einen Blick in die Fallakte. Die Anwälte
und der StA kommen hinzu. RA1: Haben Sie die Kollegen aufgeklärt, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde ?- Zeuge : Kam ins Schleudern, dessen Antwort wurde nicht verstanden. "Die Geschädigten wurden telefonisch informiert, die Antworten weis ich nicht mehr". RA1: Wie viele haben sich diese Nachrichten angehört oder diese Nachrichten aufgenommen haben ?- Zeuge: Weis ich nicht. RA2: Beschwerde sich über den StA, der vor dem Zeugen Konsequenzen erläutert, um ggf. das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Ist Ihnen der Account 'Dorothea Thul -watsh' bekannt ?- Zeuge: Nein. StA: Waren Sie schon früher mit der Sache 'Doothea Thul ' befasst ?- Zeuge: Nein. Die Kollegen haben die Stimme von Frau Thul erkannt. RA2: Können Sie sagen, wo und wie diese Tonaufnahmen entstanden sind ?- Zeuge: Nein. Ri.: Es wurden Unterlagen aus einem Strafverfahren veröffentlicht ! RA1: Können Sie sagen, wer diese Beiträge in den Kanal in hochgeladen hat ?- Zeuge: Nein. Ri.: Noch Fragen ?- StA: Nein.

Nächste Fallakte: 23 ?, 12, 13, ......aus 2023, ruft Bekla. und Anwälte und StA zu sich an Pult, alle schauen in Akte und gehen danach zurück an ihre Plätze. Ri: Haben Sie Fragen an den Zeugen: RA1: Ja, haben Sie die Kollegen aufgeklärt, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde ?- Zeuge: Kam ins "Schleudern". Ri: Nächste Fallakte 26 ....: , ruft Zeuge ans Pult; RA1: Reklamiert, dass Zeuge erst in der Akte sich informiert, hätte sich vorher vorbereiten sollen. Zeuge: ( Antwort nicht akk. verstanden). RA1: Wie wurden die "Geschädigten" in Kenntnis gesetzt ?- Zeuge: Sie wurden telfonisch informiert; die Antworten weis ich nicht mehr. RA2: Beschwert sich über die Einwände der StA im Beisein des Zeugen; StA: Alles Fragen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen; RA1 und RA2: Wir wollen hier nur zur Wahrheit aufklären; Ri: Fall 26/7. RA2: Herr Zeuge, haben Sie weitere Kollegen diesbezüglich angesprochen ?- Zeuge: Nein. RA1: Haben Sie die Sprachnachrichten auf dem Notebook der Beklagten gefunden ?- Zeuge: Nein. Ri: Fallakte 28: Frau Kirsten Schäfer ist beschimpft worden im Sprachbeitrag von der Beklagten. Ri: Fragen hierzu?- RA1: Kannten sie die Kirsten persönlich ?- Zeuge: Nein. StA: Haben Sie noch andere Parts festgestellt, mit anderen Stimmen als von der Beklagten ?- Zeuge: Nein. Aber es wurden Kopien für weitere Parts gemacht. Ri.: Fallakte vom 12.04.2023: StA: Haben Sie auf dem Laptop ESA Parts und anderes festgestellt ?- Zeuge: Der Akku vom Laptop war nicht o.k. ! StA: Dr Laptop hätte in der Wohnung beim Unrat gelegen. War der Laptop an ?- Zeuge: Weis ich nicht. StA: ....? Zeuge: Nur ein Teil konnte ausgewertet werden (nicht überzeugend dargelegt !). StA: Was haben Sie als Passwort eingegeben. Zeuge: Habe ************************ eingegeben. StA: Wissen Sie wer Laura Löwen ist ?- Zeuge: Ja. das ist die Freundin von der Frau Thul. RA1: seite 148 in der Akte, wurden die Schlüssel von der Wohnung gesucht ?- RA1: ......?- Ri.: ......? Psychiater Wandersleben: Haben Sie dort einen Haufen Unrat gefunden ?- Zeuge: Nein. Zeuge: Die Wohnung war nicht verwildert, aber ungeordnet. Ri.: Ruft RA1 und RA2 zu sich : Sehen Sie sich die Bilder an vom Tag der Bescchlagnahme. RA2: Wer soll noch benachrichtigt werden ?- Zeuge: Laura Löwen und Walter Kuhn (IgG). RA2: Herr Zeuge, wo sind Sie beschäftigt ?- Ich komme aus dem Kommisariat 16 für Computersachen ....; RA1: War der Computer mit einem Passwort geschützt ?- Zeuge: Nein. Ri: Der Zeuge ist entlassen (12 Uhr 23. Danach Pause bis 12 Uhr 40.

Ri.: Aufruf des Zeugen ????? (akk. nicht verstanden), Wirtschaftsinformatiker; Ri: Fallakte v. 02.05.2022: Bilder und Texte; Zeuge: Er habe den Bericht geschrieben; Beitrag wurde auch veröffentlicht; die Bilder wurden gesichert; Ri: Fragen hierzu mHerr StA ?- Nein. RA1: Wie wurde die Sicherung durchgeführt, wurde ein screenshot durchgeführt ?- Zeuge : Ja. StA: Ich habe zum Bild in der Akte Fragen. RA1 und StA sehen sich das beim Ri in der Akte an. StA: ....?; Systemeigentümer oder Systemadvisor kann das in bestimmten Maße löschen; RA1: Könnte ich als Eigentümer diesen Kanal ändern ?- Zeuge: Ja. Haben Sie fetgestellt , wer die Daten sichergestellt hat ?- Zeuge: Sofern der die Rechte hat, kann er das ändern. RA2: Kann der Kanal von anderen Advisoren noch gelöscht werden ?- Zeuge : Ja. RA2: Haben Sie mit dem Gerät technisch nie was zu tun gehabt ?- zeuge: Nein. Ri: Fallakte .....??; ruft die Anwälte , Psychiater, Zeuge und Beklagte ans Pult; Bild unf Text von Frau Meyer wird angesehen; RA2: Haben Sie eine Sicherung mit schreenshot gemacht ?-Zeuge: Weis ich nicht mehr. Ri: Fall 'Parent', dazu der Bericht vom 03.02.2022, "Satanist, Hexenmeister, Rosenkreuzer, -->Kinder getötet; 12.05.22 --> Kanal Historie --> zeigt am Bildschirm ein eine CD vom 04.01.- 05.01.2022; 25.09.2021 .....; Protokollerin: Lässt die CD mit Ton von Frau Thul ablaufen; --> Vorfall von Ablauf bei Gericht in Hermeskeil;--> Beklagte hat danach keine Angst mehr;--> Warnung an Richterin Buchenberger; Ri und Zeugen: Lassn sich auf Bildschirm das zeigen und abspielen von 'Bronce-Blech' Kindesmissbrauch und und Kinderhandel als Zeugin und Angeklagte vom 30.04.2021 Veröffentlichung in Sachen 'Parents'; Ri: 18.12.2021, .........;.......; als Zeuge müsste ich das mitnehmen, um die Sprachaufnahmen, die fehlen noch beizubringen; Ri: gibt es noch was von Frau Meyer ?- Zeuge: Ich habe nicht mehr. Ri: ..............?- Zeuge: Hat einen Strafbefehl veröffentlcht; StA: .......?; RA2: Kann man nicht kopien v. d. Akte machen ?- RA1: Kann sich ein Fremder in des System einhäcken ?- Zeuge: Ja. Die Betreiber des Servers sollen im vorderen Orient sitzen. StA: (Fragt nach nach politischer Einflussnahme); Zeuge: Mir ist nicht bekannt, dass da gehackt worden ist. Ri: Gibt es noch weitere Fragen an den Zeugen ?- RA1 und RA2: Nein. Ri: Der Zeuge ist entlassen; er erhält Bescheinigung; StA: Er hat noch Fragen zur Hausdurchsuchung b. d. Beklagten; -->Bl. 117 CD und Bl. 160 in der Fallakte, Herr Kahl hätte darüber einen Bericht geschrieben; Ri: Antrag von RA1 und RA2, ruft beide und Bekla. an das Pult; bespricht was für Montag noch zu besprechen wäre; Sachen von Frau Meyer und Herrn Forster; RA2: Aktenübergabe an Beklagte; Ri : beendet die Gerichtsverhandlung um 13 Uhr 50.
IgG 26.10.2023



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Zweiter Gerichtstag am 29.09.2023 vor dem AG Bernkastel-Kues:
Die Beklagte wird in Handschellen mit Begleitung von 2 Polizistinnen und 1 Polizisten zu ihrem Sitzplatz geführt und dann ihr die Handschellen abgenommen. Ihr wurde eine Stofftasche mit Akten nachgetragen;
Besetzung des Gerichtes: Vorsitzender Richter H. Rälmann; Schöfinnen Frau ? und Frau ?; StA H. ?; Pflichtverteidiger RA Schaffarczyk; RA Nahrath hat sich krank gemeldet; Protokollerin am Rechner Frau ?;


Folgender, grober, unvollständiger Ablauf :
Der Richter setzt die Hauptverhandlung fort. Der StA liest ca 2 Stunden die Anklage-schrift mit zahlreichen Vorwürfen und üblen Behauptungen im Internet und abgehör-te telefonische Beleidigungen- oft belegt mit CD's- vor (die Beweismittel und Akten-führung sind nicht überzeugend dargelegt); Beklagte u. ihr Verteidiger fordert die Ab-spielung aller abgehörten und aufgezeichneten Gespräche des Strafantrag stellenden Polizisten, der aber laut StA das nicht will, da dort viel von Kindesmissbauch und von fehlender Amtshilfe zu hören ist; der StA wirft der Bekla. vor, dass sie keinen An-spruch auf Aktenzustellung hat sondern nur ihr Anwalt; es wurden weiter als Beweis-mittel vorgetragen: welche von Schäfer-Aurich, Kirsten Schäfer, Ministerpräs. Malu Dreyer; Ministerpräs. Anke Rehlinger; Polizisten Jakob und andere; ein Beweisantrag zur Sache des Opferschutz-Vertreters der IgG, Kuhn, wurde vom Richter sofort abge-lehnt; der Psychiater kündigt an, bei nächster Verhandlung nicht anwesend sein zu können; der Verteidiger-Anwalt stellt Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, der StA fordert die Fortsetzung der Inhaftierung; Verteidiger-RA fordert neuen Termin für Verhandlung über einen weiteren von der StA verlangten Haftbefehl; keine Einigung erfolgt; Ende der Verhandlung gegen 13 Uhr 45;
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Erster Gerichtstag am 22.09.2023 in Bernkastel-Kues. Anklagegrund: keiner genannt (vermutlich unerlaubte Beweissicherung od. ähnl. ?) Geplanter Beginn : Nach um-fangreicher Körpervisitation im Gebäudeflur - um 9 Uhr.

Es warteten der vorsitzende Richter, 2 Schöffinnen, die Protokollerin, der StA, 2 Ver-teidiger, 1 Psychiater mit Begleitung, eine SWR-Fernsehgruppe, ca. 12 Zuschauer und eine Menge Polizisten*innen auf die Beklagte Kinderärztin aus der JVA Koblenz. Sie aber fehlte.

Vermutlich befürchtete sie, dass aus der öffentlichen Verhandlung kurz vor ihrem Eintreffen bei Gericht wieder kurzfristig aus politischen Gründen die in eine nicht öffentliche Verhandlung abgegeändert würde. Deshalb wurde sie mit Zwang zum Amtsgericht gefahren. Das muss allerdings nicht ohne rohe Gewalt erfolgt sein. Plä-suren und psychischen Druck musste erfolgt sein, denn Sie hat im Gerichtsgebäude unter einer Polizistenschaar ihre Verteidiger beiholen lassen und diese um entspre-chende Anträge gebeten. Der Richter hat folgedessen die örtliche Amtsärztin bestellt, die dann die Beklagte in einem Nebenraum untersucht hat. Danach ist die Kinderärz-tin unter Beifall im Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren worden. Es erfolgte die sofortige Ermahnung durch den Richter, den Beifall sofort ein zu stellen. Ansonsten erfolgt der Rausschmiss.

Die Beklagte wurde im Rollstuhl an den für sie vorgesehenden Platz gefahren. Die Handschellen wurden ihr abgenommen. Für sie sprachen nur die Verteidiger. Sie war im Schockzustand.

Richter, StA und die Verteidiger stritten.

Die Amtsärztin erklärte, dass die Beklagte mit Herzschwäche in dem derzeitigen Zu-stand nicht verhandlungsfähig sei. Die Beklagte sollte demnach in ein Krankenhaus in der Nähe eingliefert und dort genau auf Verletzungen untersucht werden. Zudem sollte eine ständige Herzbeobachtung erfolgen.

Danach stellten die Verteidiger wie auch der StA ihre Anträge.

Der Richter schloss die "Gerichtsverhandlung" gegen 12 Uhr 25. Ob nun der weitere, geplante Verhandlungstermin am 29.09.2023 gehalten werden kann, ist ungewiss.
22.09.2023 IgG

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Auch wir von der IgG haben noch mit den Staats-anwaltschaften gerichtlich einiges zu klären. Da wären die juristisch unhaltbaren Richterinnen J. Buchenberger und die AG-Direktorin Dr. Val-ckenberger und der Kriminalkommisar Yannik Träm.

Das Gerichtsverfahren wegen Verdacht der Ver-leumdung und Beleidigung mehrerer durch den saarländischen Menschenrechtsaktivisten im Schandtitel-Spiegel unter deren Webseite 'grundgesetzbruch.de', wurde am 06.06.2023 aus Kostengründen durch Vergleich beendet. Gegen die Veranlasser sind jedoch noch Verfahren an-hängig.

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Bei der Justizterrororganisation tut sich was !

Als ich vor einem Jahr in ein Gerichtsgebäude zu einer Gerichtsverhandlung ging, hat mich die Polizei genötigt, mich bis auf das das Hemd zu entkleiden. Kein Stückchen von Metall durfte an mir beim Durchgang durch die Kontrollschleuse festgestellt wer-den. Danach wurde ich noch ganzkörperlich visitiert. Der Hoden wurde abgetastet, ob der stattdessen eine Handgranate sei. Personalausweis, Geldbeutelfächer, Briefta-schenfächer, Schuhe, Strümpfe, Tasche, Dauerschreiber, Akten, Taschentücher, Gür-tel, Getränkeflasche und Medikamentenbehältis wurden von Polizisten *innen sorg-sam geprüft.

Am 31.08.2023 um 8 Uhr 55 war ich positiv überrascht, als ich mit ca. 15 Personen zusammen in das Saarlouiser Amtsgerichtsgebäude unkontrolliert eintreten durfte, um einem Strafverfahren als Verfahrensbeobachter bei zu wohnen. Ich war erstaunt und fragte mich: "Ist aus dem vorsitzenden Richter, Herrn Eckel, einem "Saulus" ein "Paulus" geworden ?-"

Vor Jahren hat er mich noch aus dem Merziger Gerichtsgebäude mit Polizeibegleitung - in meiner Begleitung eine bestellte Protokollerin - unter heftigem Gebrüll und Geschrei herausgetrieben, nur weil ich verlangt habe, dass im damaligen Verfahren - Kuhn % Woll-Wiese - keine Nazi-Verfahrensmethodik zugesagt werden sollte (Ver-nichtung der Beweismittel im Gerichtssaal usw., usw., usw. wie z. B. beim LG Saar-brücken);
oder
hat dies die Justizterrororganisation auf unsere Kritik in unserer Web-Homepage bei der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) und Freundin von der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin, Malu Dreyer (SPD), bewirkt ?- Vielleicht haben die endlich begriffen, dass faire, rechtschaffende und Korruption aufdeckende BRD-Bürger, grundlos in Handschellen im eigenen Haus blutig gefoltert, schikaniert mit Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, grundlosem Freiheitsentzug, Rechtsmiss-brauch, Abverlangen der eigener Sterbeurkunde, Verhaftung am 27.01. bei Demon-strationen am KZ-Denkmal, Telefon-, Internet- und Fax-Terror, Attentatsversuch bei der Fahrt zum Landgericht Trier als Opferbeistand für die Kinderärztin D. Thul und mit Trainagemord an der Ehefrau des Menschenrechtaktivisten durch Ärzte des Krankenhaus zu Püttlingen, bewirkt ?- Das wäre ein Hoffnungsschimmer !
Alexei Anatoljewitsch Nawalny aus Russland und und viele andere zu unrecht Ver-folgte und Ermordete in anderen Ländern geben moralischen Beistand und lassen grüßen !



   F r e i h e i t         für Dorothea Thul !


Die Kinderärztin aus Reinland-Pfalz wurde erneut zu unrecht (!) eingesperrt auf-grund von Racheakten von der Polizei nahestehenden Personen im Instegram-System! Die Justizterrororganisation versucht mit Fälschungen die Kinderärztin vom ihrem Kampf gegen die Pädophilen in der Justizterrororganisation und Polizei in die Psy-chiatrie zu zwingen, denn die Auswirkungen der Ergebnisse in der Öffentlichkeit wären viel schlimmmer als die in NRW !

Wie man aus den Medien Juni / Juli 2023 erfahren hat, ist ein Priester in Diensten der Justiz als Pädophiler entlarvt worden. Die Beweismittel wurden aber schnell entsorgt, damit keine weiteren unangehmen Sachverhalte in Öffentlichkeit gelangen können. Wie man sieht, funktioniert die rheinland-pfälzische Nazi-BRD-Seilschaft von Minis-terpräsidentin Malu Dreyer. Wer dafür verantwortlich ist, bleibt im Dunkeln. Also hatte die Kinderärztin Dorothea Thul mit ihren Vermutungen vor Jahren doch recht. Man gibt ihr aber nicht die Freiheit, sondern lässt sie bewachen und hüten in der JVA Koblenz aufgrund fiktiver Begründungen wie bei Alexei Anatoljewitsch Nawalny in Russland !

Tolle Rechtsstaatlichkeit von der CDU und SPD !



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Der BRD-Menschenrechtsaktivist aus dem Saar-land musste sich am 06.06.2023 ab 9 Uhr vor dem Nazi-Nachkommen-Landgericht in Saarbrücken mit einer Strafe von 1000 € verantworten, weil er unter anderem zwei Nazi-Nachkommen "Täter-Richterinnen" in Rheinland-Pfalz - Richterin Juliane Buchenberger und Amtsgerichts-Direkto-rin Dr. Schmitz- Valckenberg - sowie im Kinder-ärztinnen-Whistleblower-Fall D. Thul der Falsch-beurkundung im Amt gem. § 348 StGB überführt, und sie damit sich einen Schandtitel im Schand-titel-Spiegel erworben haben. Für beide fordern wir Berufsverbot, weil sie beide absichtlich die Prüfung der Entscheidungsgründe verweigert haben. Solche Richterinnen sind in der BRD-Jus-tiz untragbar. In der Nazi-Justiz schon.

Nun wirft die IgG dem Landespolizeipräsidium vor, entgegen dem Grundgesetz sich angemaßt zu haben, den Sprecher der IgG als einen Feindtypen 'ausgemacht' zu haben, dem man in einem Auf-wasch mit den Reichsbürgerrazzien die Verlags-computer beschlagnahmt - falsch ! - ja geraubt hat.

Hätten die Beauftragten des Landespolizeipräsi-diums sich nicht an das 'verbotene Gesetz' "Füh-rer befiehl, wir folgen Dir" gehalten, sondern vor der Aktion den Artikel des Grundgesetzes beach-tet, der da lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar", dann hätten sie festgestellt, dass zunächst die absolute Wahrheit festzustellen ist, bevor eine politische Verfolgung in die Wege ge-leitet wird. In keiner der Webseite der IgG ist nachweisbar, dass die IgG staatsfeindlich einge-stellt ist, sondern Grundgesetz freundlich. Die Beauftragten hätten zuerst lesen sollen, was unter der Webseite 'Wir über uns' steht. Aber in den Behörden integrierten Nazi-Nachkommen gefiehl die Praxis der Hitler-Anhänger SA und SS, wie damals vorgegangen wurde, besser. Für diese Pra-xis hat der Kriminalkommissar Yannik Träm und sein Begleitpersonal sich 2022 auch entschieden. Ist damals ein Namen beim Vorgesetzten als Geg-ner genannt worden, dann wurde verhaftet, ge-raubt, geschlagen und gefoltert, auch wenn die Vorwürfe nicht zu trafen. Herr Träm hat 2022 nach dem Nazi-SA-Prinzip allerdings nur die Computer mit Zubehör geraubt. Doch das reicht schon, einen Schandtitel in der Webseite grundge-setzbruch.de im dortigen Schandtitel-Spiegel zu erwerben.

74 Jahre nach der Einführung des Grundgesetzes der BRD sollte endlich die Justiz und das Landes-polizeipräsidium einsehen, das die Nazi-Befehl-struktur nicht mehr gilt. Vor jedem Durchsu-chungsbeschluss, jeder beabsichtigten freiheitsbe-raubende Anordnung und jedem rechtsrelevan-tem Urteil ist zu prüfen: Ist die wahre Begrün-dung zugrunde gelegt oder eine fiktive Begrün-dung von der Justiz bzw. Landesregierung ?- Wir wollen immer noch die freiheitlich-demokratische, gerechte BRD aber keine Nazi-BRD und keine Stasi-BRD, mit deren Methoden die da oben wie-der hier herrschen ! Deshalb halten wir diese für eine Justizterrororganisation und Staatsterror-allianz ! Es ist höchste Zeit die gesamte Justiz- und Polizeiverantwortlichen aus zu sortieren, denn diese leben erwiesen dank ihrer gründlichen Nazi-Nachkommen-Erziehung und brauner UNI-Prägung in der verhassten, krankhaften Nazi-Ge-dankenwelt und werden dafür noch bezahlt ! Und das noch in 2 Bundesländern mit Nazi-Nachkom-men-SPD-Landesregierungen ! Was haben wir nur für Parlamentarier, die kriminelle Vereini-gungen unter dem Tarnbegriff 'Landespolizeiprä-sidium' zulassen ? - Für Grundgesetzverteidiger und Grundgesetzanhänger ist das zum Kotzen !

Als Konsequenz, dass wir von der BRD-Staats-macht die Computer geraubt bekommen haben obwohl wir ganz eindeutig für die freiheitlich-demokratische und gerechte BRD trotz ständiger persönlicher Unterdrückung eintreten, werden wir die Betreiber der Fehlentwicklung in den Be-hörden entsprechend anprangern. Alle (!) die an dem Raub der Computer zu unseren Nachteil ir-gendwie mitgewirkt haben, werden von uns als Nazi-Nachkommen-Dreckpack bezeichnet. Für jene im Staatsdienst tätigen, Unbelehrbaren und Uneinsichtigen halten wir es für richtig, Konzen-trationslager einzurichten, wo diese mindestenz 1 Jahr unter gleichen Bedingungen wie die Hitlerge-treuen die Unschuldigen von damals gequält ha-ben. Erst dann wird das Uneinsichtige und Unbe-lehrbare Nazi-Nachkommen-Dreckpack mit dem eigenen Körper realisiert haben, was den Men-schen damals wirklich angetan wurde und welche Auswirkung das auf deren Leben hatte und noch hat.

Hallo Herr Bundespräsident ! Was halten Sie da-von, einmal diese bundesrepublikanische Fehlent-wicklung öffentlich an zu prangern, auch wenn daraus aus Ihrer Sicht die unangenehme Wahr-heit als ein Verstoß gegen die Staatsräson ausge-legt werden könnte ?-
IgG 12.07.2023

Inzwischen hat man noch durch eine Seilschaft seine Frau per Triageverfahren getötet. Wochen danach erfolgte auf den Aktivisten auf dem Weg zum Landgericht Trier ein Attentatsversuch mit einem Lieferwagen. Er kam mit Schrecken davon, doch sein Auto war danach Totalschaden.


Der Nazi-Nachkommen-Staatsschutz und die Nazi-Nachkommen-Staatsanwaltschaft sind hin-sichtlich der Staatsräson nun in Verlegenheit !
Damit ist die   Zeitenwende auch in der Justiz offi-ziell eingetreten !
Die Nazi-Nachkommen-SPD handelt : Weg mit dem ehrwürdigen, freiheitlich, wahrhaft, gerech-ten Grundgesetz ! Die innere Führung bestimmt nun wieder was zu tun ist, denn wenn Kinder (März 2023) sich schon gegenseitig ermorden, ist die Nazi-Prägung absolut zu weit gediehen !

Da machen wir mittels einer fiktiven Begründung beim Menschenrechtsaktivisten, der öffentlich nur für die freiheitliche, demokratische, wahrhaftige und gerechte BRD eintritt (!), eine Hausdurchsu-chung und nehmen ihm die Verlagscomputer für ein paar Monate weg. Sodann haben wir bis zur nächsten Wahl Ruhe ! Diese Vorgehenweise galt mal als Verstoß gegen Art. 5 GG - Recht der freien Meinungsäußerung - , Art. 12 - Berufsfrei-heit -, Art. 13 GG - Unverletzlichkeit der Woh-nung, - als  Meinungs-, Presse- und Verlagsfrei-heit, doch mit der   Zeitenwende ist dieser Luxus Geschichte ! Daran muss sich die übrige Presse auch bald gewöhnen !

    
             


Zudem ist dieser Verstoß als Entgegenkommen an die Länder mit autoritären Justizsystemen zu be-greifen ! Ja, da werden sich die Staatspräsidenten der autoritär geführten Staaten doch freuen. Das wird denen richtig gut tun 'wie Bauchpinseln' !
Da soll einer mal behaupten, dass die Nazi-Nach-kommen-SPD-Ministerpräsidenten*innen für jene nicht systemkompromiss- und kooperationsfähig seien !
Am 06.03.2023 wurden wir aufgefordert, unsere Computer usw. aus der Aservatenkammer bei der StA Saarbrücken abzuholen. Von einer Bring-schuld will sie nichts wissen. Die verhalten sich wie Bischhöfe und perfiede Priester: vertuschen, verdrehen, hinhalten und die Opfer als die Schul-digen hinstellen. So mussten am 17.03.2023 die Verlagsrechner auf Kosten der IgG abgeholt werden.

18. April / 12.08.2023, BRD-Menschenrechtsaktivist der IgG, W. Kuhn


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      Staatsterror auch in Rheinland-Pfalz !
      Pädophilen-Mekka hinter Nord-Saarland-Grenze ?
       Noch schlimmer wie in Nord-Rhein-Westfahlen ?

Ein Bericht von W.R. Kuhn  
Erstellt: 20. März 2021; Änd.-Stand: 12.08.2023  

Im Fall der

Kinderschützerin und Kinderärztin
- Dorothea Thul - fordern wir die sofortige Einstellung der finanziellen Auspressung und aller sonstigen Unterdrückungsverfahren ! 




Die Auseinandersetzung aus 2021 (weiter unten) setzt sich nun fort mit der Berufung gegen 'Seilschaften'. Dazu die Termine :
1. Gerichtstermin am LG Trier, Justizstraße 2,4,6 :  08.06.2022 um 9 Uhr im Saal 54, EG ;
2. Gerichtstermin ..".... "....................."...................: 13.06.2022 um 13 Uhr 30 ........" ..........;
3. Gerichtstermin ..".... "....................."...................: 20.06.2022 um 9 Uhr ........." ..........;
4. Gerichtstermin ..".... ".....................".................. : 27.06.2022 um 9 Uhr ........." ..........;
5. Gerichtstermin ..".... ".....................".................. : 29.06.2022 um 9 Uhr ausgefallen !
6. Gerichtstermin ..".... "....................."...................: 27.07.2022 um 13 Uhr ........" ...........;
7. Gerichtstermin .."....."....................."...................: 29.07.2022 um 9 Uhr .........." ...........;
8. Gerichtstermin .."....."....................."...................: 02.08.2022 um 8 Uhr 15 ..." ........... !
Zur Urteilverkündung im Berufungsstrafprozess gegen 17 Uhr im Tenor : 14 Monate Freiheitsentzug bei 2 Jahre Bewährung und Übernahme der Kosten des Verfahrens, aber Rückgabe des Führerscheins an die Beklagte. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.

Dazu zunächst nur ein Kurzkommentar des Opferbegleiters W. R.  Kuhn: 


Die Vorbereitung auf das Strafverfahren vor dem LG Trier war für die Beklagte durch die immer wieder behindernden Eingriffe der Justizterroorganisation mit Da-tenschutzkriminalität in die Telefon-, Fax- und Sozialkommunikationsdienste, sehr schwierig. Dennoch, die Beklagte hatte gekämpft wie eine Löwin, - zahlreiche Beweis-anträge gestellt, Vorwürfe entkräftet, die Indentität der Zeugen und Verfahrensbe-teiligten gefordert, die Zeugen gründlich hinterfragt, Zeugenladungen oft erfolglos beantragt, kritisierte und attackierte den Staatsanwalt, den Sachverständigten für Alkoholteste und den Sachverständigten für Psychiatrie. Dennoch gegen die Anwen-dung der verbotenen Urgesetze zur Erreichung des Re-gierungswillens zum Schutz der Staatsräson gab es wie schon vermutet, einen sehr schweren Stand.
Hinzu kommt, dass sie sich neuen Strafverfahren ausgesetzt sieht, die von einer Justiz-Freimaurerloge stammen könnten, die ein Strafverfahren wegen Kindesmissbrauch auf jeden Fall verhindern möchte.
Im Prinzip will die Nazi-Nachkommen-Justiz nicht einsehen, dass ungeliebte Wahr-heiten nicht gleich zu setzen sind mit übler Nachrede, Verleumdung oder Verrat. Wir Wistleblower haben alle das erleben müssen, dass die Nazi-Nachkommen-BRD-Justiz dazu noch lange nicht bereit ist. Die denken ebenso wie Hitler und die übrigen auto-ritären Staatslenker : "Wer nicht für mich ist, ist gegen mich". Um das zu ändern, müssten die Strafgesetze (StGB) und die StPO vom Nazigeist gereinigt werden. Leider wollen die Nazi-Nachkommen das nicht, denn einem "Führer" nach zu laufen, ist bequemer und unterhalsamer, denn der hat für alle bis in den Tod mitgedacht.

Wie geht es weiter ?- Vermutlich bald mit dem Revisionsverfahren.
Wir bleiben dran.
IgG, 08.08.2022

Seit einigen Tagen ist Frau Thul in Haft gemäß § 201 StGB, - wegen der Beweissiche-rung eines Telefongespräches mit der Staatsanwältin Straathen per Smartphon (Siehe weiter unten das wortwörtlich niedergeschriebene Telefongespräch von Wittlich, 26.10.2021: (das muss man sich mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen, was die BRD-Nazi-Nachkommen-Parlamentarier sich für die Verhinderung der Beweissicherung gesetzlich haben einfallen lassen !!!) bis 7000 € zu 50 €/Tag abgesessen sind. Putin, Erdogan, Xi Jinping, Orban usw. lassen genüsslich grüßen ! Wieder ein Gesetz zur Unterdrückung von Whistleblowers und der Unterdrückung von unange-nehmen Wahrheiten. Wir nennen das aushöhlen des Grundgesetzes. Damit schützen sich die Nazi-Nachkommen in den Behörden gegen berechtigte Beschwerden aus der Bevölkerung !

Wer möchte, kann ihr finanziell helfen, indem mit Spenden die finanzielle Schuld entsprechend abgetragen wird, sodass sich so die Haftzeit für die gesundheitlich angeschlagene Kinderärztin Dr. med. Dorothea Frau Thul entsprechend reduziert. Wir bitten Sie, helfen Sie mit die Kinderärztin im Kampf gegen die Feinde der unangehmen Wahrheiten zu unterstützen 'Kennwort' : Thul ! Für die Bankverbin-dung klicken Sie rechts unten in unserer LOGO-Spalte auf das pinkfarbene 'Impessum' . Bitte überweisen Sie an uns, wir sorgen für die Weitergabe an die Staatskasse.
IgG, 28.08.2022 / 28.09.2022

Paralell zum Strafverfahren konnte durch Recherchen der Kinderärztin festgestellt werden, dass die Flut der Strafverfahren, die nicht von einem Richter oder einer Richterin unterschrieben, sondern von einer Staatsanwältin Strahten stammen, die vermutlich Mitglied der 'Freimaurerloge' ist. Weiter hat die Kinderärztin festgestellt, dass das Gericht in Trier unter ihrem Namen in USA wirtschaftlich wie eine GmbH tätig ist, d.h., gegen die elektronisch ausgesellten Strafbefehle wird sich oft nicht juristisch gewehrt, sondern lieber die Forderungen gleich finanziell beglichen. Diese Gelder gehen über in diese GmbH nach USA und bringen dort Zinsen und Dividente. Rechtlich ist das möglich, da die BRD seit 2000 Eigentümer dieser Handelsgesellschaft (GmbH) ist, im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen.
21.08.2022 / 28.08.2022 IgG

Und noch was:
* Die sogenannte 'freiheitliche Presse' hat sich aus der Berichterstattung über das politisch bestimmte Verfahren' ausgeklinkt. In der momentanen, peinlichen Situation der    öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Nazi-Nachkommen-BRD würde durch deren finanziellen Abhängigkeit die Kritik an dem Strafverfahren wie 'Öl in's Feuer gießen' bewirken.

* Im ersten Gerichtsverfahren am AG von Hermeskeil haben die vorsitzende Rich-terin und die Gerichtsdirektorin mit einer absichtlich falschen Begründung das Ge-richtsgebäude Betretungsverbot gegen den Opfervertreter und gegen das Grundgesetz sowie gegen den § 6 StPO schwer verstoßen. Ihren Strafbefehl wegen Bedrohung ihres Lebens aufgrund des Webseiteninhaltes 'grundgesetzbruch.de' des Opfervertreters hat das AG Saarlouis in seinem Beschluss vom 07.02.2022, Az.: 10 Cs 7 Js 671/21 (13/22) innerhalb weniger (!) Tage eingestellt. Damit ist die Falschheit der Begründung bestätigt und die Strafantragstellerinnen sind nun deutschlandweit auch als Nazi-BRD-Richterinnen entlarvt. Deswegen haben sie sich unter DS2.html auch noch einen Schandtitel erworben.

* Im Berufungsverfahren wurde die Schöffin, die im ersten Verfahren mitgewirkt hat, erneut eingesetzt. Damit halten wir das Berufungsurteil gegen Frau Thul, das schrift-lich immer noch nicht vorliegt, für nichtig !
   10.09.2022 IgG / 21.09.2022 IgG

Am 13.09.2022 gegen 15 Uhr hat der Opfervertreter von der IgG nach mehrtätiger Anmeldung gemäß den vorgeschriebenen Besuchsbedingen auch im Internet (JVA-Webseite) und mit Vollmacht um Zugang zu der Inhaftierten gebeten. Die in der Pforte tätigen Beamten erklärten lapidar, wir haben keinen Besuchsantrag erhalten und wir akzeptierten die Vollmacht nicht. Auch weigerten sie sich, die Inhaftierte zu informieren, dass der Opfervertreter da war und um Einlass gebeten hat. Daraus ist zu ersehen, dass die Besuchsanträge bewusst abgefangen werden und der vernünftige Informationsfluss blockiert wird. Auch wieder ein Beweis, wie in der Nazi-BRD das Datenschutzgesetz und das StVollzG widerrechtlich praktiziert wird.
14.09.2022 IgG

Inzwischen sind bis zum 29.09.2022 gegen 12 Uhr auf unseren Aufruf hin Geschenke (Spenden) von 4490 € für unser Opfer D. Thul eingegangen, die aber noch nicht reichen, um sie bei der JVA auszulösen. Es dürfte gerne noch etwas folgen. Jedenfalls wird sie damit nicht mehr ganz die verfügte Haftzeit absitzen müssen. Wir danken allen Schenkern für Ihre Unterstüzung unseres Justizopfers im Kampf gegen die Verhinderung der Aufdeckung von unangenehmen Wahrheiten durch die rheinland-pfälzische Nazi-BRD-Staatsloge. Dennoch für uns geht der Kampf gegen die staatlichen Grundgesetz- und Strafprozessgesetzemissachter-/innen weiter.
20.09.2022 / 21.09.2022 / 23.09.2022 / 26.09.2022 / 28.09.2022 / 29.09.2022 IgG

Der Opfervertreter der IgG durfte die Kinderärztin in der Vollzugsanstalt eine Stunde lang am 27.09.2022 besuchen. Bis es dazu kam, das ist schon ein Geschichte für sich. Jedenfalls sie hat sich sehr gefreut über die Resonanz und Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung. Derzeit hat sie noch das Revisionsverfahren des Hauptverfahrens vor sich, was die Anspannung noch erhöht.
29.09.2022 IgG
........................................................................................................................................... Nach der dritten Berufungsverhandlung hat sich erst geklärt, dass die Face-Book-Posts der angeklagten Kinderärztin zur Vernichtung ihrer Exsistenz manipuliert wurden. Sie sollte ebenfalls als 'sogenanntes Jagdtopfer' zur Strecke gebracht werden, und zwar von der Justizterrororganisation von Rheinland-Pfalz ('Satanischer Frei-maurer-Loge') mit Hilfe von professionellen Verleumdern unter der Gesamtführung der SPD-Landesregierung für die keinesfalls überzeugende Arztfamilie Schäfer-Aurich und Tochter Kirstin Schäfer. Nach der vierten Gerichtsverhandlung ist der geplante Folgetermin kurzfristig abgesagt worden !! Zur Fortsetzung des Strafverfahrens sind noch 3 Termine angehängt worden. Wir bleiben weiterhin dran !

Vermutlich wird es noch spannender ! Es stellt sich uns die Frage: Wird die Aufdec-kung einer weiteren Nazi-Justizterrororganisation der Nazi-BRD endlich mit einem Bundesverdienstkreuz höchster Rangordnung geehrt, oder sollen die Justizterroropfer durch Einwände der Arbeitgeber, des Verteidigungsministeriums und des Justizmi-nisteriums tot geschwiegen werden ?- Und was ist dann mit den Ethikwerten der Nazi-BRD ?- Sollen die in die Ukraine verschoben bleiben ?-
Die IgG 29.06. / 10.07.2022 / 30.07.2022

...............................................................................................................................................................................................................

26.01.2021 Prozess am LG Trier angeklagt wegen Beleidigung (Manipulation       anderer) unter Facebook

09.02.2021 zweiter Prozesstag; Verurteilung
        Ladung zur Anhörung zum AG Hermeskeil am 26.02.2021, Pflichtverteidigerin         hat die Angeklagte davon nicht informiert und dass es keine öff. Verhandlung ist;         Dazu Psychiater (Dr. Schumacher-Wandersleben) und Richterin einbestellt.

26.02.2021 Anhörung (nicht öff. ); Publikum wird weggeschickt, nur Rain und Ange-         klagte zugelassen; sehr hohe Polizeipräsens um das Amtsgericht; Beklagte zwar         vor Ort, traut sich aber nicht in den Gerichtssaal;

Kläger: (Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Justizminister Herbert Mertin, Innenmi-         nister Roger Lewentz (alle SPD), 'Gutachterin' Konstanze Römer, Geheimlogen-         größen u.m.a. )

Der Nervenkrieg gegen die Whistleblowerin geht in die nächste Runde.

21.04.2021 Angeklagte stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin Buchenberger; wird         von der Direktorin Dr. Anna Maria Schmitz-Valckenberg am 22.04.2021 abge-         lehnt;

23.04.2021 : 9 Uhr, Ladungsverweigerung wegen unerlaubten Verfahrenszusammen-         legung von Straßenverkehrsdelikt mit Beleidigungsverfahren und Befangen-         heitsantrag gegen die Richterin; per Fax Gericht informiert;
        9 Uhr 10, Beschluss zur Zwangsvorführung in den Gerichtssaal;
        9 Uhr 40, Polizei taucht mit Vorführbefehl in Wittlich auf; Beklagte wird im Ge-         richtssaal vorgeführt; Verhandlungsbeginn 11 Uhr 30; alle geladenen Zeugen         wurden nicht vernommen; Diskussion mit abgelehntem Psychiater; Bekla. ver-         schaffte sich Respekt mit einer engagierte Verteidigung bis zum Schluss (ca.         16 Uhr); Befangenheitsanträge wurden nicht entschieden; neue Termine         festgelegt;

07.05.2021 : 11 Uhr 30: pol. Überfall mit Frau vom Ordnungsamt (Wohnungsdurch-        suchung nach aufgez. Telefonaten v. Dr. med. Konstanze Römer ) und Beschlag-        nahmung aller ihrer Beweismittel und Kommunikationsgeräte wie Computer und        Telefon, Beweismaterial;

14.05.2021 : 9 Uhr, "Begründetes Versäumnis" des laufenden Hauptverfahrens nach        Übergabe der schriftlichen Entschuldigung der Beklagten mittels ärztl. Attest        durch Vertrauensperson der IgG; Folgedessen: Verhaftung mit ungültigem Haft-        befehl (!); (Nur 3 Zuschauer von vielen zugelassen, "Corona-Gründe");
       9 Uhr 30 : Diskussion über Attest; Beschluss zur sofortigen amtsärztlichen Fest-        stellung der attestierten, gesundheitlichen Hinderungsgründe bei der Beklagten;        Feststellung techn. Kommunikationsprobleme zur Exekutive;
       10 Uhr 30: Zwangsweise Wohnungsöffnung bei der Beklagten; Feststellung : Be-        klagte ist abwesend;
       11 Uhr 27; Richterin: Beschlüsse für Folgeverhaftungen dem Protokolleur dik-        tiert; Absprachen mit Verteidigerin und Staatsanwältin;
       11 Uhr 35 : Beendigung der Gerichtsverhandlung;

21.05.2021 : 11 Uhr 30, nach Einbruch Verhaftung der Beklagten bei Freunden; be-         stellter Amtsarzt mit Koll. hat 'Blitzuntersuchung' vorgenommen; n. Aufforde-         rung der Beklagten die Amtsarztausweise zu zeigen, war einer ungültig, der an-         dere Arzt hatte keinen dabei; nach Telefongesprächen der Ärzte mit der Justiz         wurde die Haftfähigkeit der Beklagten bescheinigt; Polizei hat Fahrt zu einem         weiteren Facharzt vorgeschlagen, jedoch abgelehnt; dann die Beklagte in "Poli-         zei Folterkeller" nach Wittlich verbracht; dort Zusammenbruch; Notarzt ist in         "Folterkeller" gekommen; Fahrt mit Notarzt in das Krankenhaus von Wittlich in         die Notaufnahme; von dort im geschlossenen Wagen in die Psychiatrie nach Bern-         kastel-Kues gefahren; dort wurde sie vom Empfangsarzt gefragt, ob sie sich selbst         einweisen wolle ?-(!!); Nein, sagte sie. Folgedessen Aufnahme verweigert; dann         Einweisung durch Bereitschaftsrichterin Weber nach Bernkastel-Kues in das         Krankenhaus, Abt. Innere Medizin für 3 Tage unter Polizeiaufsicht (Haftbefehl         soll vollstreckt bleiben); danach Verlegung in das JVA-Krankenhaus in Bernkas-         tel-Kues (Dr. Henser); von dort na. Zweibrücken in die JVA (bis zum 20.07.2021);

25.05.2021 : Fortsetzung der Hauptverhandlung im gleichen Gerichtssaal; danach         wieder in die JVA Zweibrücken; aber: nun stark reduz. Polizeiaufgebot (nur ca.         20 Pol.) gegenüber vormals; Gerichtsgebäude-Betretungsverbot, ausgeprochen         von der Polizei gegen den Opfervertreter und Prozessbeistand (vermutl. weg.         krit. Berichterstattung unter der Webseite 'grundgesetzbruch.de; nur behörden-         genehme Regionalpresse zugelassen ! Hallo Herr Putin, hier ist schon die Anpas-         sung an das russische oder ungarische Rechtssystem !; (Eine Vorleistung zur         Bundestagswahl der rheinland-pfälzischen SPD !)

08.06.2021 : 9 Uhr, Fortsetzung der Hauptverhandlung im gleichen Gerichtssaal;         Beklagte wurde mit 5 Begleitpolizisten in Handschellen und Kettenleine in den         Gerichtssaal geleitet; Verhandelt wurde unter strenger Beklagtenbewachung:         Verkehrsdelikt ohne Unfall !!!; Zeugenbefragung (nur Polizisten); Stellungnah-         me der Anwälte; Verfahrensende : gegen 17 Uhr; danach wurde die Beklagte in         die JVA in Handschellen und Kettenleine zurückgebracht (schon 3 Wochen lang,         60 Jahre junge, couragierte Frau weg. Fluchtgefahr ! (Es stellt sich die Frage, wer         hat die Mähr verbreitet, die Beklagte sei eine gefürchtete, wieselflinke, weltklasse         Jiu Jitsu- und Karate-Kämpferin ?- Wieder ein alternatives Faktum !)

15.06.2021 : Eingang der schriftlichen Begründung für das Gerichtsgebäude-Vertre-          tungsverbot in Hermeskeil an ihren Verfahrensopferbegleiter. Das ist Anlass für          den verbalen Großangriff der IgG auf die Justizterrororganisation der Nazi-          BRD mit dem 'Laudatio' des ausgesperrten Opfervertreters unter der Webseite          Gerichtskriminalität 'P6.html' vom 14.07.2021 !

22.06.2021 : 9 Uhr, Fortsetzung der Hauptverhandlung im gleichen Gerichtssaal bis nach          16 Uhr; Beobachter: 3 Anhänger; 2 Journalisten von Behörden genehmen Regional-          blättern; Zuschauer erklärten, dass die festgestellten Kriterien der Befangenheit beim          Sachverständigten hin zum Staatsanwalt deutlich zu sehen und zu hören waren; da-          nach Rücktransport in Handschellen im Polizeifahrzeug in das JVA-Hospital nach          Zweibrücken;

23.06.2021 : 9 Uhr, Warten auf den Polizeitransport mit der Beklagten, der bedingt durch          Verkersstaus erst gegen 9 Uhr 45 eintraf; Fortsetzung der Hauptverhandlung im glei-           chen Gerichtssaal bis nach 16 Uhr; danach Rücktransport in Handschellen im Polizei-           fahrzeug in das JVA-Hospital nach Zweibrücken; Zuschauer erklärten, dass die fest-           gestellten Kriterien der Befangenheit beim Sachverständigten für Psychologie und           Psychiatrie hin zum Staatsanwalt deutlich zu sehen und zu hören waren;

02.07.2021 : 9 Uhr, Fortsetzung der Hauptverhandlung im gleichen Gerichtssaal mit der           Beklagten,
          03.07.2021, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) will über den Verlauf informiert           werden; Vermerk: dieses Schreiben nicht mit in die Akte aufnehmen ! (SPD-Whistle-           blowerbehandlung !)

06.07.2021 : 15 Uhr, bis ca. 15 Uhr 45 Verzögerung infolge Saalbelegung mit fremden Ver-           fahren; danach erst Transport der Beklagten in Wartezimmer in Handschellen, Be-           klagte ist kollabiert; Notarzt und Krankenwagen wurden zum Gericht gerufen; nach           kurzer Verhandlung war die Beklagte wieder in Handschellen und Kettenleine (wegen           Fluchtgefahr !) zurück in die JVA Zweibrücken (seit dem 25.05.21 !).


20.07.2021 : 9 Uhr, Fortsetzung der Hauptverhandlung im gleichen Gerichtssaal; nach er-           heblichem öffentlichen Druck der Urteilspruch; gegen 17 Uhr war die angeklagte           Kinderärztin wieder frei, große Freude bei ihren Anhängern; am Prozesstagende           Rückfahrt mit Freunden in ihre eigene Wohnung;


Die Interessengemeinschaft gegen Grundgesetzbruch (IgG) blieb trotz willkürlich erteil-tem, Gerichtsgebäude-Betretungsverbot an dem Fall dran. Den 2 Regierungslinien ge-nehme Journalisten blieb weiter der Zutritt als Beobachter gewährt (zur Genugtuung des ungarischen Staatspräsidenten !); Ansonsten nur 3 Zuschauer zugelassen.

Daraufhin hat die IgG für die Richterinnen im Hermeskeiler AG eine aufrüttelnde Laudatio geschrieben, die Sie unter 'Gerichtskriminalität' P6.html lesen können.

Auch nachdem die Kinderärztin wieder frei ist - der juristische und nervenzehrende Kampf geht weiter um die beschlagnahmten Kommunikationsgeräte, den einbehalte-nen Führerschein, den Schadenersatz, den ständigen, schriftlichen, juristischen Schi-kanen nach den verbotenen Urgesetzen und den illegalen Iluminaten-Logen unter der Ministerpräsidentin !



Ende der Meldung zum anstehenden Gerichtsverfahren 'Dorothea Thul'.


#################################################################################
Die Kinderschutzkriminalität aufdeckende Kinderärztin soll von einer kriminellen Justiz in Rheinland-Pfalz zum Schweigen gebracht werden, weil sie zuviel von den kriminellen Fäl-len weis. Die Behörden (!) hakken ihre Facebook-Posts und manipulieren ihr übriges Kom-munikationssystem; werfen ihr ein Verkehrsdelikt vor mit der Zuhilfenahme einer Alkohol-testbescheinigung einer anderen Person; bohren das Türschloss nachts aus, überfallen und verletzen sie mit 5 Polizisten in ihrer Wohnung; stellen ihr nach, um sie zu verschleppen; missachten wichtige Entlastungsbeweismittel bei Gericht; veranlassen für den 26.02.2021 für 10 Uhr heimtückisch ein nichtöffentliches (!) Gerichtsverfahren in Hermeskeil, wo das Gebäude umzingelt war von Polizisten. Doch die Unschuldige wurde von Helfern gewarnt und ist so der Falle entkommen. Das ist die Situation heute. So handelt eine klassische NS-BRD-Justiz, die unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Werk ist, wo auch Geheimlo-genkreise sich etabliert haben. Genau das und weiteres mehr sollte die Öffentlichkeit nie erfahren.
Ein solches 'Rechtsystem' wollen wir nicht. Wir leben nicht in Russland, Belaruss, China oder Süd-Ostasien usw. ! Deshalb kämpft die Kinderärztin weiter  gegen die kriminelle Justiz !


Wittlich, 26.10.2021: Frau Thul hat uns eine Sprachnachricht von einem Telefongespräch zukommen lassen, dass sie mit einer Staatsanwältin geführt hat, welche die Machenschaften gegen Frau Thul organisiert. Darin heißt es:

"Liebe Freunde, hier ist die Dorothea Thul, die Kinderärztin aus Hermeskeil und jetzt Wittlich. Ich habe gestern (26.10.2021) ein höchst interessantes Gespräch mit der Staats-anwältin Strathen von der Staatsanwaltschaft (StA) Trier. Es geht um die Beschlagnah-mung meiner gesamten Praxis-EDV, meiner Handy's, USB-Stick's, CD's etc. am 7. Mai 2021 in einer Wohnungs durchsuchung in meiner Wohnung in Wittlich.

Der Anlass für diese Wohnungsdurchsuchung war angeblich ein Telefonat mit einer med. Konstanze Römer, einer Psychiaterin aus Saarbrücken, mit der ich telefoniert und angeb-lich veröffentlicht haben soll. Frau Strathen hat mich von zu Hause aus angerufen und nicht von ihrem Dienstbüro in der StA Trier. Das wusste ich schon, vorher schon (von ?) der StA Trier selbst, dass sie im Home-Office ist. Ich habe das Telefonat mit (Frau ?) Strathen aufgezeichnet, weil es um diese Psychiaterin Konstanze Römer aus Saarbrücken geht. Und ich habe Frau Strathen gefragt, ob sie verwandt ist mit Frau Dreyer (Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz), denn auf diese Info hat man mir (das) vertraulich aus der Staatsan-waltschaft Trier zugesteckt. Und die Reaktion war der Gestalt, dass ich das als ein Ja werten muss.

Frau Strathen hat zugegeben, dass sie für die Wohnungsdurchsuchung verantwortlich war und auch jetzt in dem laufenden Verfahren in Wittlich für mich zuständig sei. Es bedeutet also, dass Frau Dreyer mich angezeigt hat und ihre eigene Verwandtschaft an die Frau Thul als StA-in betreut. Ich habe nach einem Befangenheitsantrag mich erkundigt. Das Interes-sante ist, dass es ein Befangenheitsantrag bei Staatsanwälten gar nicht gibt. Also wieder mal was zum Lernen. Das Interessante war nur, vor 2 Jahren in einem Verfahren wegen Belei-digung im Internet war Frau Römer psychiatrische (?) Gutachterin am AG in Hermeskeil in meinem Fall. Dieses Gutachten wurde gegen meinen Willen völlig illegal durchgeführt, denn eine Zwangsbegutachtung im Gerichtssaal darf nur stattfinden, wenn eine Selbstmord-gefährdung oder eine Fremdgefährdung vorliegt. Und beides ist bei mir nie der Fall gewe-sen.

Das Spannende ist, dass genau in diesem Strafverfahren vor 2 Jahren und auch jetzt in der Berufung im Januar und Februrar am LG in Trier gegen diese StA-in Strathen auch schon verantwortlich war. Und ich habe vor 2 Jahren im Gerichtssaal während des Prozesses vor-her und nachher mehrfach der StA-in Strathen und auch der Direktorin des AG, Corinna Diesel, schriftlich mitgeteilt, dass mit den Qualifikationen von der Frau Römer etwas nicht stimmt und dass die Praxis in Saarbrücken nicht gibt. Und ich habe damals (Sie) schon auf-gefordert zu erklären, woher die StA-in Strahten und die Richterin Corinna Diesel über-haupt diese Psychiaterin haben und auch diese Adresse in Saarbrücken. Denn wir waren mit Zeugen dort; die Praxis existiert nicht. Und wir waren mit auf der Landesärztekammer im Saarland Saarbrücken, und die Praxis ist dort nicht bekannt. Es ist genau die selbe StA-in, die vor 2 Jahren schon wusste, dass mit der Frau Römer etwas nicht stimmt. Die macht dann die Erziehungsfähigkeit und psychiatrische Gutachten bei den Eltern. Das ist sehr wichtig zu wissen !

Es ist genau die selbe Frau Strathen , die jetzt die Wohungsdurchsuchung angeordnet hat und damit versucht hat, ja was -, weis ich nicht ! Frau Strathen konnte mir übrigens nicht sagen, wo die Sachen sind. Und ich habe ihr klip und klar gesagt, ich fordere eine schrift-liche Stellungnahme, wo die Sachen sind und eine computerisierte Regristrierung der Sa-chen in der StA Trier einschließlich Asservaten-Nr.

Für jedes einzelne Teil, das beschlagnahmt wurde, muss eine separate Asservaten-Nr. exis-tieren und zwar als Computerausdruck und nicht als handschriftliches Gekritzel. Frau Strathen ist übrigens in der Abteilung 4. Aber die Nachricht, die ich habe, betraf die Ab-teilung 2. Da fängt es also schon an. Ich habe Frau Strathen aufgefordert, mitzuteilen, wo die Sachen sind. Und ich will die Originale zurück haben. Die StA kann gerne, (gerne) eine Kopie davon behalten. Aber ich will die Originale zurück haben. Auf dem PC der Praxis sind nicht nur Patienten-Daten, sondern auch die vielen Kindesmissbrauchsgutachten, die ich geschrieben habe. Und wenn die StA diese Missbrauchgutachten sieht, und wenn sie dann nicht handelt, dann wird sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist der ein-zige Nebeneffekt, der positiv ist. Das Interressante ist, dass 1 Stunde nachdem ich das Ge-spräch mit Frau Strathen aufgezeichnet hatte, dass eine Stunde nach diesem Gespräch die Aufzeichnung auf dem Handy gelöscht war. Deswegen Frau Strathen bitte ich Sie drum, kümmern Sie sich (drum) , dass das gespeicherte Gespräch wieder auf dem Handy drauf ist bis in einer Stunde. Ich möcht' Sie höflich darum bitten, dass Sie das machen."

Soweit die Niederschrift von der Sprachnachricht aus dem Video der Frau Thul .

Dazu die IgG-Bemerkung: Damit zieht der Strick um den Hals der rhreinland-pfälzsichen Justizterrororganisation unter Malu Dreyer sich etwas enger.

Auf jeden Fall, wir von der IgG, wir bleiben an diesem Fall 'Illuminaten-Kriminalität' dran !
########################################################################


 Daraufhin das mündliche, unbegründete und nun das schriftlich 'begründete' Gerichtsge-  bäude-Betretungsverbot :
            

 Dieser Brief ist die Einleitung des zukünftigen, verbalen Großangriffs auf die Nazi-Justiz  'Justizterrororganisation' (Bestandteil der Strafsache: D. Thul) !

Die IgG hat folgdessen eine mehrseitige Strafanzeige erstattet, die von der Staatsanwalt-schaft Trier - wie schon erwartet - wegen fehlendem strafbarem Handeln, fehlender Rechtsbeugung oder fehlender, fehlerhafter Anwendung von Rechtsvorschriften - abgewiesen wurde. Gegen den Bescheid kann Rechtsbeschwerde usw. eingereicht werden.

Auf diese Abweisung hat die IgG am 31.07.2021 lediglich Widerspruch wie folgt eingelegt :

                         

von Dorothea Thul Hilferufe von und für Kinder sowie Mütter  
Kinderärztin aus Rheinland-Pfalz  
IgG-Zusammenstellung : 06.02.2021 ; Stand: 16.03.2021 

 Jugendämter und Polizei, wofür werden die eigentlich bezahlt ?- Zum Pädophilen- und  Geheimlogenschutz ? Wir brauchen hier ganz viele WhistleblowerIinnen !

                                                                             


Dazu das Statement der IgG: Auch Exportsklavenkinder für das Ausland ? - Wenn das alles rauskommt, was da noch unter der Decke steckt, dann müssten eine Reihe Stühle, ja Sessel frei werden. Dafür sollte die Landesregierung in der bevorstehenden Landesparla-mentswahl bis in's Mark hinein abgestraft werden !
06.02.2021 Die IgG
Fortsetzung zum gleichen Thema unter dem LOGO bei 'Staatsterror / Erinnerungen' : > Webseite Q21.html - bei Gerichtskriminalität > Webseite P16.html - bei 'Sexualkriminalität' Webseite Z0.html -
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Denk ich an Deutschland : Warum wird hier immer noch die verhasste Nazi-Werteethik zugelassen ?-     Ist eine Reform ohne die massenhaft (!) integrierten Nazi-Nachkommen über-haupt realisierbar ?-     Jedenfalls so darf es nicht mehr weiter gehen !
Frau Innenministerin, Herr Verteidi-gungsminister !
Die Nazigeistver-herrlichung muss endgültig mit effek-tiver Bestrafung geahndet werden, auch wenn das sehr viele der "lieben" Groß-eltern und deren "lieben" Freunde sowie die Nazi-BRD-Richterinnen und Richter wie auch Polizisten ärgern würde !
* Wo bleiben die Gesetze ?-
* Wann wird die Bundeswehr effektiv     danach durchforstet ?-
* Wann werden die Behörden effektiv     danach durchforstet ?-
* Das gilt auch für Clans und son-     stige grundgesetzfeindliche Gesell-     schaftsruppen wie Nazi-BRD-Ge-     richtslogen von Rheinland-Pfalz     unter Ministerpräsidentin Malu     Dreyer !
* Wann wird der unerlaubte Freiheitsentzug bei der Kinderärztin Frau Dorothea Thul aufgehoben, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, denn die Nazizeit ist doch vorbei, oder wollen Sie die Nazimethoden in Ihrem Bundesland den Bürgern weiterhin als Demokratie andrehen ?-


Hallo Regierungen !
Die Einführung einer gründlichen und wahrhaften Staatsbürgerkunde in allen Schulen und eine Fernsehsparte für Geschichte - für alle Zukunft - sind wirksame Alternativ-Lösungen !

Übrigens noch, Exportweltmeister zu bleiben, schadet der Nazi-BRD mehr als sie dadurch gewinnt. Das hat sich eigentlich nur aus dem nationalso-zialistischen Großmachtdenken ent-wickelt. Davon müssen wir ganz, ganz, ganz schnell weg (Siehe Webseite 'W0.html' unter Schlagwort 'Wirtschaftskriminalität 'W...'; AP1.html >>> Wirtschaftsthemen mit China !). Freies und gerechtes Europa muss Vorrang haben, nicht die Glo-balisierung mit gewaltsamen Unter-drückungsregiemen ähnlich Hitler's Großdeutschland !Wie oft soll man das der Nazi-BRD-Regierung noch vorbeten ?- Sind denn die Gewinne mit der Menschenunterdrückung so alternativlos unwiderstehlich ?- Der Provit kommt uns durch Corona, SARS-CoV-2, COVID-19, Omikron-Typ BA.2 usw. brutal zukunftschädigend sehr teuer zu stehen. Das hat hauptsächlich die CDU/CSU mit der China-Ergebenheit (= 'Nazi'-Ergebenheit) ihrer Arbeitgeber Menschenrechts-Betrugspolitik zu verantworten !

             
      
      
      
      
             

Foto oben: Für den Kampf ab 27.04.2020 in der Corona-Pandemie infolge hemmungsloser Globalisierung  mit China (> 'Chin. Pest') und krankhafter BRD-Wachstumspolitik (Maulkorb-Edikt 2020
Maulkorb-Erlass
Maulkorb-Kur
Meinungsfilter, Meinungsdämpfer
Widerspruchsfilter
Globalisierungsabwehrfilter
Stimmemodulator
Alltagsmaske
Taschentuch-Konkurrent
Umarmungsentwöhner
Zensur ! - Zensur ! - Zensur !)

      

Foto oben: ... die Auflösung und Ent-sorgung der heimlichen Netzwerke der vernebelnden Nazi-Nachkommen bei den Gerichten, in den Polizeidienststel-len, bei den Verfassungsschutzämtern, bei den Krankenanstalten, bei den Kommunen, in den Kultur- Ämtern und -Instituten, bei der Bundeswehr und bei den Politikern in 2020 !

      

 Oben Fotos zur Demonstration am Samstag, den 05.12.2020 in Saar-brücken auf dem Tifliser Platz : Gastronomie-, Kulturbetriebeschäftigte und Freischaffende mit Unterstützung der Gewerkschaften (NGG, VERDI) der Partei 'Die Linke' und IgG aus dem Saarland - fordern  infolge der Corona-SARS-CoV-2-Pandemie-Arbeitsbe-schränkungen - finanzielle Unterstüt-zung durch die Regierung